Du möchtest wissen, welche Führerscheinklasse am besten zu dir passt?

Hier findest du die wichtigsten Informationen dazu.
Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du dich gerne persönlich an uns wenden. Ruf einfach an: 0151 12101158

B/BF17/B197/B78 

Mit dem Führerschein B kannst du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen  Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Die Möglichkeiten der Ausbildung hast du:

Für den Führerschein der Klasse B (ab 18 Jahren) oder BF17 (ab 17 Jahren) musst Du zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zusätzlich kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff hinzu. Wenn Du deinen Führerschein erweiterst, musst Du nur sechs Doppelstunden Grundstoff machen und zwei Doppelstunden á 90 Minuten für den Zusatzstoff.

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Hierbei wird zwischen Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) und weiteren Übungsstunden unterschieden. Die Pflichtstunden sind vorgegeben und umfassen:

  • Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Die Anzahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Schülers oder der Schülerin ab.

  • B197 ist ein kombinierter Führerschein von Schaltwagen und Automatik Fahrzeug. Bei uns wird als erstes auf dem Automatik ausgebildet, damit du die Grundkenntnisse im Straßenverkehr beherrschst und dann werden die Sonderfahrten (Pflichtstunden) auf dem Schaltwagen durchgeführt. Davon müssen mindestens 10 Stunden gemacht werden. Allerdings fahren wir solange mit dir, bis du sicher und verantwortungsbewusst das Fahrzeug bedienen kannst. Anschließend werden noch 2-3 Fahrstunden auf dem Automatik gemacht und dann geht es mit dem Automatik Fahrzeug in die Prüfung. Das hat für dich den Vorteil, dass du nicht abwürgen kannst oder im falschen Gang bist in der Prüfung vor lauter Aufregung. Außerdem kannst du dich auf alle wichtigen Dinge im Straßenverkehr konzentrieren und bis nicht zusätzlich mit der Fahrzeugbedienung beschäftigt.
  • B78 ist die reine Automatik Ausbildung. Das ist von der Fahrzeugbedienung einfacher, hat allerdings den großen Nachteil das du nur Automatikfahrzeuge fahren darfst. (Du könntest die Schaltkompetenz nach der Prüfung allerdings noch nachholen).
  • B ist die komplette Ausbildung auf dem Schaltwagen.

Du hast die Möglichkeit, mit dem Führerschein B/B96/BE die folgenden Fahrzeuge zu fahren:

B Führerschein
• ziehen eines Anhänger bis zu 750 kg zul. Gesamtgewicht
B96 Führerschein
• ziehen eines Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht bis Max. 3,5 t
• das Gesamtgewicht inklusive Zugfahrzeug darf 4250 kg nicht übersteigen
BE Führerschein
• ziehen von Anhängern bis Max. 3,5 t,
• das Gesamtgewicht inkl. Zugfahrzeug darf 7 t nicht übersteigen

Die Optionen für die Ausbildung sind:

Für den Führerschein der Klasse B 96 (ab dem 18. Lebensjahr) oder ab dem 17. Lebensjahr, wenn Sie begleitendes Fahren praktizieren.

  • Du benötigst die bestandene praktische Prüfung für den B Führerschein
  • Für den B96-Führerschein ist eine besondere Schulung erforderlich. 
  • Diese umfasst:
    Theorie: Mindestens 2,5 Stunden theoretischer Unterricht.
    Praxis: Mindestens 3,5 Stunden praktischer Unterricht mit Anhänger.
    Es gibt keine eigenständige Prüfung für die Klasse B96. Nach erfolgreicher Ausbildung erhältst du eine Teilnahmebescheinigung von deiner Fahrschule.

Für den Führschein der Klasse BE (ab dem 18. Lebensjahr) oder ab dem 17 Lebensjahr, wenn du begleitendes Fahren praktizierst.

  • Du benötigst die bestandene praktische Prüfung für den B Führerschein.
  • Für die Klasse BE ist keine extra Theorieausbildung erforderlich, da sie in der Ausbildung der Klasse B integriert ist.
  • Die Anzahl der Praxisstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des einzelnen Fahrschülers oder der Fahrschülerin ab.
  • Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend:
    • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • Eine Fahrstunde à 45 Minuten auf der Autobahn
    • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Mit dem B196-Erweiterungsführerschein können Fahrer eines Klasse-B-Führerscheins leichte Motorräder fahren, ohne dass sie einen Motorradführerschein benötigen.

Hier sind die bedeutendsten Angaben dazu.

  • Was bedeutet ein B196-Erweiterungsführerschein? 
  • Es handelt sich bei der B196-Erweiterung nicht um eine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ergänzung der vorhandenen Klasse B. 
  • Die B196-Erweiterung erlaubt es Ihnen, leichte Motorräder zu fahren, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen. 
  • Bedingungen für die Erweiterung des B196:
  • Mindestalter: Sie müssen 25 Jahre oder älter sein. 
  • Führerschein: Sie müssen einen Führerschein der Klasse B für mindestens 5 Jahre haben. 
  • Für Krafträder der Klasse A1 ist eine Fahrerschulung erforderlich. 
  • Ausbildung zum B196: Wenn du zu uns in die Fahrschule kommst, musst du mindestens neun Unterrichtseinheiten besuchen (4 theoretische und 5 praktische). 
  • Mit der B196-Erweiterung kannst du mit leichteren Motorrädern fahren und deine Fahrerlaubnis auf zwei Rädern erweitern!
  • Der Hubraum eines solchen Fahrzeugs beträgt höchstens 125 ccm, und die Leistung des motorisierten Fahrzeugs darf nicht mehr als 11 kW betragen. Das Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung ist hier ebenfalls relevant. Das bedeutet, dass dieses Verhältnis nicht größer als 0,1kW/kg sein soll. Das Leergewicht ist von großer Bedeutung.

Der Führerschein der Klasse AM (ab 15 Jahren) ist für leichte und kleine Krafträder bestimmt. Außerdem trägt er den Titel „Roller- oder Mopedführerschein“. Mit der AM-Klasse können Krafträder mit zwei Rädern und drei Rädern sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern gefahren werden. Hier sind die Arten von Fahrzeugen aufgeführt, für die die Führerscheinklasse AM gilt:

  1. Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B:
  • Diese umfassen Mopeds und Roller.
  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.
  • Hubraum: max. 50 ccm. Nutzleistung: max. 4 kW.

2. Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e:

  • Beliebt sind sogenannte Minitrikes.
  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.
  • Hubraum: max. 50 ccm. Nutzleistung: max. 4 kW.

  1. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e (Minicars):
  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.
  • Gewicht: max. 350 kg.
  • Hubraum: max. 50 ccm.

So ist der Führerschein der Klasse AM vielseitig einsetzbar und erlaubt die Nutzung verschiedener Arten von Fahrzeugen. Du musst zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff für den Führerschein der Klasse AM (ab 15 Jahren) absolvieren. Für den Zusatzstoff werden noch zwei Doppelstunden mit je 90 Minuten hinzugefügt. Die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung regelt die Durchführung der praktischen Grundausbildung. Es handelt sich dabei nicht um Pflichtstunden, sondern nur um Übungsstunden. Bis man die Prüfungsreife erreicht hat, fährt man in den Übungsstunden. Dies liegt normalerweise zwischen 5-8 Übungsstunden. 

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Der Führerschein der Klasse A1 gilt für Krafträder mit leichtem Motor. Er trägt auch den Führerschein 125er. Zweirädrige und dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftwagen können mit der Klasse A1 gefahren werden. Hier sind die Arten von Fahrzeugen aufgeführt, für die eine Führerscheinklasse A1 gilt:

Trike

  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern Bei Trikes, wenn es sich um dreirädrige Kraftfahrzeuge handelt, müssen die Räder symmetrisch angeordnet sein. Das Triebwerk verfügt über einen Hubraum von über 55 ccm und seine Leistung liegt über der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Leistung des Fahrzeugs darf jedoch nicht mehr als 15 kW betragenKrafträder
  • Ein solches Fahrzeug hat beim Hubraum die Obergrenze von 125 ccm, beziehungsweise darf die Leistung des wie auch immer gearteten Motors nicht mehr als 11 kW betragen. Hier spielt auch das Verhältnis von Gewicht und Leistung eine Rolle. Will heißen, dieses Verhältnis hat höchstens 0,1/kg zu sein. Das Leergewicht ist entscheidend.

  • Du musst zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff nehmen, um den Führerschein der Klasse A1 (ab 16 Jahren) zu erhalten.

  • Vier Doppelstunden mit je 90 Minuten Zusatzstoff werden hinzugefügt.

  • Die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung regelt die Durchführung der praktischen Grundausbildung. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen Pflichtstunden (auch bekannt als spezielle Ausbildungsfahrten) und zusätzlichen Übungsstunden. Die vorgeschriebenen Pflichtstunden beinhalten: 

  • Fünf Fahrstunden von jeweils 45 Minuten auf Landstraßen oder Bundesstraßen

  • Vier Stunden mit jeweils 45 Minuten Autobahnfahrt 

  • Drei Stunden mit jeweils 45 Minuten Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die Führerscheinklasse A2 (ab 18 Jahre) ist der Führerschein für Krafträder und das Bindeglied zwischen dem A1- und dem A Führerschein. Mit der Klasse A2 darf man zweirädrige Krafträder fahren. Hier sind die Fahrzeugtypen, die mit der Führerscheinklasse A2 genutzt werden dürfen:

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Für den Führerschein der Klasse A2 (ab 18 Jahren) musst Du zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zusätzlich kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff hinzu. Sollte es sich für dich um eine Erweiterungsklasse handeln, benötigst du nur sechs Doppelstunden für den Grundstoff.
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Hierbei wird zwischen Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) und weiteren Übungsstunden unterschieden. Die Pflichtstunden sind vorgegeben und umfassen:
Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
• Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Beim Zweirad hast du die Möglichkeit des Stufenführerscheins. Dafür beraten wir dich gerne persönlich.  

Die Führerscheinklasse A (ab 20 Jahre) ist der Führerschein für Krafträder und der größte Zweirad Führerschein. Mit der Klasse A darf man zweirädrige Krafträder ohne Beschränkung fahren.

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.


• Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren1.
Für den Führerschein der Klasse A (ab 20 Jahren) musst Du zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zusätzlich kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff hinzu. Sollte es sich für dich um eine Erweiterungsklasse handeln, benötigst du nur sechs Doppelstunden für den Grundstoff.
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Hierbei wird zwischen Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) und weiteren Übungsstunden unterschieden. Die Pflichtstunden sind vorgegeben und umfassen:
Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
• Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Beim Zweirad hast du die Möglichkeit des Stufenführerscheins. Dafür beraten wir dich gerne persönlich.

Du hast keinen Vorbesitz und möchtest aber trotzdem vor dem 24 Lebensjahr schon den A Führerschein machen? Dann melde dich bei uns. Wir beraten dich gerne zur Klasse A mit Schlüsselzahl 80.

Die Mofa Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Du kannst sie mit 15 Jahren erwerben. 

Für die Mofa Prüfbescheinigung musst du 6x in den Theorieunterricht kommen und min. 90 Minuten Fahrstunde machen. 

Anschließend kannst du zum TüV gehen und deine Theorieprüfung ablegen. 

Bei uns kostet die Prüfbescheinigung 100 Euro + Lehrmaterial. 

Beim TüV kommt nochmal eine Gebühr von 26,54 Euro für die Theorieprüfung und das ausstellen der Prüfbescheinigung auf dich zu. 

Fahren darfst du mit der Prüfbescheinigung folgende Fahrzeuge: 

  • Mofa´s bis 50ccm Hubraum / bis 25km/h
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • elektronischen Mobilitätshilfen z.B Segway, Rollstuhl mit Antrieb